Posttraumatische Belastungsstörung
(PTBS / PTSD): Diagnose nach DSM-IV

Im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-IV) wird die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) / Posttraumatic Stress Disorder (PTSD) (DSM-IV 309.81) unter den Angsterkrankungen eingeordnet. Da diese Einordnung eher unglücklich ist, gibt es Bestrebungen, eine eigene Kategorie für diejenigen Krankheiten zu schaffen, die als Stressreaktion auftreten (vgl. PTBS: DSM-5).

Als Besonderheit gegenüber den meisten im DSM-IV aufgeführten Erkrankungen wird für die Diagnose einer PTSD ein besonderer Auslöser gefordert. Der Erkrankung muss ein traumatisierendes Ereignis als Auslöser vorangegangen sein (das so genannte Stressorkriterium), welches den tatsächlichen oder drohenden Tod, ernsthafte Verletzung oder Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der eigenen oder anderer Personen beinhaltete.

Das traumatische Ereignis kann nach DSM-IV den Erkrankten direkt betroffen haben oder auch von ihm an anderen beobachtet bzw. miterlebt werden. Nach DSM-IV muss der Betroffene als Reaktion auf das traumatische Ereignis intensive Angst, Hilflosigkeit oder Furcht gezeigt haben. Die Erkrankung muss mindestens einen Monat andauern.

Die Diagnosestellung erfordert, dass die Betroffenen unter einem ständigen Wiedererleben des traumatischen Ereignisses leiden (durch Wiederkehrende, eindringliche belastende Erinnerungen an das Ereignis und/oder durch Bilder, Gedanken oder Wahrnehmungen und/oder durch wiederkehrende, belastende Träume von dem Ereignis und/oder durch Handeln und Fühlen, als ob das traumatische Ereignis wiederkehrt und/oder durch intensive psychische Belastung bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder ihm ähneln).

Die Betroffenen versuchen eine ständige Vermeidung von auslösenden Reizen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen, und/oder leiden unter einer Abflachung der allgemeinen Reagibilität, die in dieser Form vor dem Trauma nicht vorhanden war.

Für die Diagnosestellung müssen die Betroffenen unter mindestens 3 der folgenden Symptome leiden:

Die Betroffenen leiden unter einer Übererregbarkeit mit einem erhöhten Erregungsniveau (Arousal), dass in dieser Form vor dem traumatischen Ereignis nicht bestand, und dass sich durch Ein- und Durchschlafstörungen, Reizbarkeit oder Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten, übermäßiger Wachsamkeit (Hypervigilanz) und/oder übertriebener Schreckreaktion kennzeichnet (für die Diagnosestellung müssen mindestens zwei der letztgenannten Symptome bestehen).

Außerdem muss die Erkrankung nach DSM-IV “in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen” verursachen.

Das DSM-IV unterteilt weiterhin in eine akute PTSD mit Dauer unter drei Monaten, eine chronische PTSD (Dauer drei Monate oder länger) und eine PTSD mit verzögertem Beginn (Beginn frühestens sechs Monate nach dem Trauma).

(vgl. Saß 2003)

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